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Rechtsprechung
   BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02   

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https://dejure.org/2003,869
BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 (https://dejure.org/2003,869)
BAG, Entscheidung vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02 (https://dejure.org/2003,869)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 (https://dejure.org/2003,869)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer ordentlichen Kündigung ; Tätigkeit als Hilfsgärtner; Tätigkeit als Bestattungsgehilfe; Reinheitsgebot der Sinti und Roma; Direktionsrecht des Arbeitgebers; Unterbrechungen der Wartezeit; Unwirksamkeit einer Kündigung wegen Verstosses gegen die ...

  • bag-urteil.com

    Kündigung in der Probezeit - Treuwidrigkeit - Maßregelungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Kündigungsschutz" vor Erfüllung der Wartezeit; enger sachlicher Zusammenhang; Treuwidrigkeit; Ungleichbehandlung wegen herkunftsbedingter kultureller Überzeugungen; Gewissensfreiheit; Maßregelungsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (99)Neu Zitiert selbst (25)

  • BAG, 24.05.1989 - 2 AZR 285/88

    Kündigung eines Arbeitnehmers, der die Arbeit aus Gewissensgründen verweigert

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Dabei muß er auch einen ihm offenbarten Gewissenskonflikt des Arbeitnehmers berücksichtigen (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59).

    Schließlich kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber in Zukunft mit zahlreichen weiteren Gewissenskonflikten rechnen muß (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - aaO; ebenso: 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - aaO).

    Der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis dann selbst im Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes in der Regel aus personenbedingten Gründen kündigen (BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59).

    ee) Allerdings nimmt der Senat für den Bereich des § 1 Abs. 2 KSchG an, eine personenbedingte Kündigung scheide dann aus, wenn eine zumutbare andere Beschäftigungsmöglichkeit vorliegt (BAG 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 83/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    a) Unterbrechungen bleiben nur ausnahmsweise außer Betracht, wenn nämlich zwischen dem vorangegangenen und dem gekündigten Arbeitsverhältnis ein enger sachlicher Zusammenhang besteht (st. Rspr., vgl. zB BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307, 311 f., zu II 1 der Gründe; 9. Februar 2000 - 7 AZR 730/98 - BAGE 93, 305).

    Der Arbeitnehmer soll nur - aber auch schon - durch eine gewisse Dauer der Zugehörigkeit zum Betrieb oder Unternehmen das Recht auf eine mit besonderem gesetzlichen Schutz versehene Arbeitsstelle erwerben (vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307 mwN).

    Dem trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, daß sie rechtliche Unterbrechungen nur ausnahmsweise und nur bei Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs als unbeachtlich ansieht (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 339/99 - RzK I 4d Nr. 24).

    Eine feste Begrenzung für den Zeitraum, bis zu dem Unterbrechungen außer Betracht bleiben können, besteht nicht, auch wenn, wie § 4 KSchG, § 17 TzBfG, § 613a Abs. 6 BGB zeigen, der Gesetzgeber in Bestandsschutzfragen rasche Gewißheit der Parteien anstrebt (vgl. BAG 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - ein Monat und zehn Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307 - ein Monat und 23 Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 - zwei Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 - 2 2/3 Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 - 6 Wochen: enger sachlicher Zusammenhang).

    Daneben sind ua. der Anlaß der Unterbrechung (vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - aaO: Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einem Lehrer für die Zeit der Schulferien) sowie die Art der Weiterbeschäftigung (vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO: Beschäftigung mit anderer Arbeitszeit an anderer Schule und anderem Schultyp nach der Unterbrechung) zu berücksichtigen.

  • BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83

    Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot -

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Dabei muß er auch einen ihm offenbarten Gewissenskonflikt des Arbeitnehmers berücksichtigen (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - BAGE 47, 363; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - BAGE 62, 59).

    Für die Interessenabwägung ist grundsätzlich von Bedeutung, ob der Arbeitnehmer schon bei Vertragsabschluß damit rechnen mußte, daß ihm eine derartige Tätigkeit zugewiesen werden könnte (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - aaO).

    Schließlich kommt es darauf an, ob der Arbeitgeber in Zukunft mit zahlreichen weiteren Gewissenskonflikten rechnen muß (BAG 20. Dezember 1984 - 2 AZR 436/83 - aaO; ebenso: 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - aaO).

  • BAG, 20.08.1998 - 2 AZR 76/98

    Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG - Probezeitkündigung

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Eine feste Begrenzung für den Zeitraum, bis zu dem Unterbrechungen außer Betracht bleiben können, besteht nicht, auch wenn, wie § 4 KSchG, § 17 TzBfG, § 613a Abs. 6 BGB zeigen, der Gesetzgeber in Bestandsschutzfragen rasche Gewißheit der Parteien anstrebt (vgl. BAG 15. Dezember 1983 - 2 AZR 166/82 - ein Monat und zehn Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - BAGE 89, 307 - ein Monat und 23 Tage: kein enger sachlicher Zusammenhang; 10. Mai 1989 - 7 AZR 450/88 - BAGE 62, 48 - zwei Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 11. November 1982 - 2 AZR 552/81 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 71 = EzA BGB § 620 Nr. 61 - 2 2/3 Monate: kein enger sachlicher Zusammenhang; 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 - 6 Wochen: enger sachlicher Zusammenhang).

    Daneben sind ua. der Anlaß der Unterbrechung (vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - aaO: Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses mit einem Lehrer für die Zeit der Schulferien) sowie die Art der Weiterbeschäftigung (vgl. BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO: Beschäftigung mit anderer Arbeitszeit an anderer Schule und anderem Schultyp nach der Unterbrechung) zu berücksichtigen.

    Je länger die zeitliche Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 339/99 - RzK I 4d Nr. 24).

    Der Vertragsschluß beruhte, wie auch das Landesarbeitsgericht hervorgehoben hat, nicht etwa auf einem von der Beklagten für eine bestimmte Stelle gesehenen durchgehenden Beschäftigungsbedarf, der nur aus technischen oder organisatorischen Gründen eine Unterbrechung erfuhr (so aber in BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 9 = EzA KSchG § 1 Nr. 49 - 6 Wochen).

  • BAG, 20.04.1989 - 2 AZR 498/88

    Kündigung: Überprüfung der Wirksamkeit außerhalb des KSchG

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Als "Maßnahmen" im Sinne des § 612a BGB kommen auch Kündigungen in Betracht (BAG 20. April 1989 - 2 AZR 498/88 - RzK I 8l Nr. 15; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 612a BGB Rn. 4).

    Eine dem Maßregelungsverbot widersprechende Kündigung kann deshalb auch dann vorliegen, wenn an sich ein Sachverhalt gegeben ist, der eine Kündigung des Arbeitgebers gerechtfertigt hätte (BAG 20. April 1989 - 2 AZR 498/88 - RzK I 8l Nr. 15; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 612a BGB Rn. 8; aA Kort RdA 2003, 122).

    Den klagenden Arbeitnehmer trifft die Darlegungs- und Beweislast dafür, daß er wegen seiner Rechtsausübung von dem verklagten Arbeitgeber durch den Ausspruch der Kündigung benachteiligt worden ist (BAG 20. April 1989 - 2 AZR 498/88 - RzK I 8l Nr. 15).

  • BVerfG, 27.11.1997 - 1 BvL 12/91

    Hamburger Ruhegeldgesetz

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Diese Merkmale dürfen nach Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG grundsätzlich nicht als Anknüpfungspunkt für eine rechtliche Ungleichbehandlung herangezogen werden (BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - BVerfGE 97, 35).

    b) Der allgemeine Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) verbietet Ungleichbehandlungen, für die es keine hinreichenden sachlichen Gründe gibt (BVerfG 27. November 1997 - 1 BvL 12/91 - BVerfGE 97, 35).

  • BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 339/99

    Arbeitsverhältnis: Befristung - sachliche Rechtfertigung - Wiedereinstellung -

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Dem trägt die Rechtsprechung dadurch Rechnung, daß sie rechtliche Unterbrechungen nur ausnahmsweise und nur bei Vorliegen eines engen sachlichen Zusammenhangs als unbeachtlich ansieht (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 83/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 339/99 - RzK I 4d Nr. 24).

    Je länger die zeitliche Unterbrechung gedauert hat, desto gewichtiger müssen die für einen sachlichen Zusammenhang sprechenden Umstände sein (BAG 20. August 1998 - 2 AZR 76/98 - aaO; 9. August 2000 - 7 AZR 339/99 - RzK I 4d Nr. 24).

  • EGMR, 15.02.2001 - 42393/98

    Verbot des Tragens eines islamischen Kopftuches während des Unterrichtens an

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Solche Gründe schließen eine Diskriminierung aus (vgl. etwa EGMR 15. Februar 2001 - 42393/98 - NJW 2001, 2871).
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 579/99

    Ordentliche Kündigung eines Kirchenmusikers durch evangelische Kirchengemeinde;

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Dieser Grundsatz ist indes bei der Beurteilung der Wirksamkeit von Kündigungen außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes nicht anwendbar (BAG 21. Februar 2001 - 2 AZR 579/99 - BAGE 97, 141 mwN).
  • BAG, 12.06.2002 - 10 AZR 340/01

    Maßregelungsverbot - Ausschluß von freiwilliger Leistung

    Auszug aus BAG, 22.05.2003 - 2 AZR 426/02
    Es reicht nicht aus, daß die Rechtsausübung nur den äußeren Anlaß für die Maßnahme bietet (BAG 12. Juni 2002 - 10 AZR 340/01 - AP BGB § 612a Nr. 8 = EzA BGB § 612a Nr. 2, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen; Stahlhacke/Preis/Vossen-Preis Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis 8. Aufl. Rn. 300; ErfK-Preis 3. Aufl. § 612a BGB Rn. 11; KR-Pfeiffer 6. Aufl. § 612a BGB Rn. 7; kritisch: Kittner/Däubler/Zwanziger-Däubler KSchR 5. Aufl. § 612a BGB Rn. 17).
  • BAG, 19.07.1973 - 2 AZR 464/72

    Ordentliche Kündigung - Sittenwidrigkeit - Abtretung der Gehaltsansprüche -

  • BAG, 02.11.1989 - 2 AZR 366/89

    Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien

  • LAG Hamm, 18.12.1987 - 17 Sa 1295/87
  • BAG, 21.02.2001 - 2 AZR 15/00

    Kündigungsschutz im Kleinbetrieb

  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00

    Kündigung zur Unzeit

  • BAG, 23.06.1994 - 2 AZR 617/93

    Kündigung in der Probezeit wegen Homosexualität

  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 360/99

    Arbeitnehmerstatus einer Versicherungsvermittlerin; Kündigungsschutz im

  • BAG, 10.05.1989 - 7 AZR 450/88

    Mögliche Anrechnung des Zeitraums einer früheren Beschäftigung beim selben

  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

  • BAG, 09.02.2000 - 7 AZR 730/98

    Befristeter Arbeitsvertrag - Klagefrist - enger sachlicher Zusammenhang zwischen

  • BAG, 01.07.1999 - 2 AZR 926/98

    Probezeitkündigung; Personalratsbeteiligung

  • BAG, 11.11.1982 - 2 AZR 552/81

    Befristeter Arbeitsvertrag mit Lehrer

  • BGH, 22.02.1984 - VIII ZR 316/82

    Fehlen einer Typ-Prüfung als Sachmangel

  • LAG Köln, 29.04.2002 - 2 Sa 1240/01

    Unterbrechung, Wartezeit, ethische Minderheit, Bestattungsgehilfe, Sinto

  • BAG, 15.12.1983 - 2 AZR 166/82
  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Soweit das Bundesarbeitsgericht vor Inkrafttreten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes diskriminierende Kündigungen am Maßstab des § 242 BGB gemessen hat (vgl. BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - für eine auf kulturelle und religiöse Gründe gestützte Arbeitsverweigerung eines Arbeitnehmers, der einer Sinti-Familie angehörte; 23. Juni 1994 - 2 AZR 617/93 - BAGE 77, 128 für eine auf Homosexualität gestützte Kündigung) , ist diese Rechtsprechung durch die geänderte Rechtslage überholt.
  • BAG, 24.02.2011 - 2 AZR 636/09

    Kündigung wegen Glaubenskonflikts

    Lässt sich aus den festgestellten Tatsachen im konkreten Fall ein die verweigerte Arbeit betreffender Glaubens- oder Gewissenskonflikt ableiten, so unterliegt die Relevanz und Gewichtigkeit der Gewissensbildung keiner gerichtlichen Kontrolle (vgl. BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu B II 5 b dd der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2; 24. Mai 1989 - 2 AZR 285/88 - zu B I 1 b der Gründe, BAGE 62, 59) .

    Aufgrund dieses Umstands kann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch einen in seiner Person liegenden Grund nach § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein (BAG 22. Mai 2003 - 2 AZR 426/02 - zu II 5 b dd der Gründe mwN, AP KSchG 1969 § 1 Wartezeit Nr. 18 = EzA BGB 2002 § 242 Kündigung Nr. 2).

  • LAG Hamm, 11.05.2021 - 6 Sa 1260/20

    Auskunftsanspruch nach Art. 15 DSGVO im Arbeitsverhältnis; Schadensersatz bei

    Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen derjenigen Tatsachen, aus denen sich die Unwirksamkeit der Kündigung wegen Verstoßes gegen § 612 a BGB ergibt, liegt grundsätzlich beim Arbeitnehmer (vgl. BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02; BAG vom 25.04.2001 - 5 AZR 360/99; BAG vom 21.02.2001 - 2 AZR 15/00).

    Kommt der Arbeitgeber dieser sekundären Behauptungslast nicht nach, gilt der schlüssige Sachvortrag des Arbeitnehmers gemäß § 138 Abs. 3 ZPO als zugestanden (vgl. BAG vom 22.05.2003 - 2 AZR 426/02; LAG Rheinland-Pfalz vom 14.01.2020 - 6 Sa 83/19; LAG Rheinland-Pfalz 25.02.2014 - 6 Sa 463/13).

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Rechtsprechung
   BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,1597
BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02 (https://dejure.org/2003,1597)
BAG, Entscheidung vom 10.07.2003 - 6 AZR 283/02 (https://dejure.org/2003,1597)
BAG, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 (https://dejure.org/2003,1597)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Ausschlußfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfall von Vergütungsansprüchen; Pförtnerin in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber; Bestimmungen des Bundes-Manteltarifvertrags für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-G II) nach Arbeitsvertrag anwendbar; Umwandlung der Vollzeittätigkeit des ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Ausschlußfrist im Arbeitsrecht- Geltendmachung eines Anspruchs

  • rechtsportal.de

    Tarifliche Ausschlußfrist - Ausschlußfrist; Geltendmachung eines Anspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 20.07.1989 - 6 AZR 774/87

    Überstunden: Arzt mit Bereitschaftsdienst - Anspruch auf Freizeitausgleich -

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der in § 70 BAT geregelten Ausschlußfrist müssen die Ansprüche bei ihrer Geltendmachung entstanden (BAG 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, zu II 3 der Gründe) und fällig sein (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 166; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 136, zu II 3 a der Gründe).

    Dies ist der Fall, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage Ansprüche aus einem bestimmten Tatbestand herzuleiten sind (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 136, zu II 3 c der Gründe; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, zu IV der Gründe).

    Darauf beruhende Vergütungsansprüche sind damit nicht aus einem bestimmten, ständig gleichen Grundtatbestand entstanden wie zB ständige Zulagen oder Gehaltsansprüche bei unrichtiger Eingruppierung (BAG 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - aaO).

  • BAG, 17.05.2001 - 8 AZR 366/00

    Ausschlußfrist - Geltendmachung des Anspruchs

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02
    Dazu muß hinreichend bestimmt zum Ausdruck gebracht werden, daß der Anspruchsberechtigte Inhaber einer bestimmten Forderung ist und auf deren Erfüllung besteht (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 136).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der in § 70 BAT geregelten Ausschlußfrist müssen die Ansprüche bei ihrer Geltendmachung entstanden (BAG 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, zu II 3 der Gründe) und fällig sein (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 166; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 136, zu II 3 a der Gründe).

    Dies ist der Fall, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage Ansprüche aus einem bestimmten Tatbestand herzuleiten sind (BAG 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 136, zu II 3 c der Gründe; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, zu IV der Gründe).

  • BAG, 19.01.1999 - 9 AZR 405/97

    Rückgewähr nachvertraglich erbrachter Leistung - Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02
    Diesen Anforderungen genügt ein allgemeiner Vorbehalt, eigene Rechte wahren zu wollen, nicht (BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 405/97 - AP BAT-O § 70 Nr. 1, zu VI 2 b bb der Gründe).

    Ausschlußfristen dienen der Rechtssicherheit (BAG 19. Januar 1999 - 9 AZR 405/97 - AP BAT-O § 70 Nr. 1, zu VI 2 b bb der Gründe).

  • BAG, 26.02.2003 - 5 AZR 223/02

    Nettolohnklage, Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02
    Ausschlußfristen bezwecken, daß sich der Anspruchsgegner auf die aus Sicht des Anspruchstellers noch offenen Forderungen rechtzeitig einstellt, Beweise sichert oder vorsorglich Rücklagen bilden kann (vgl. BAG 26. Februar 2003 - 5 AZR 223/02 - DB 2003, 1332, zu II 3 a der Gründe, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehen).
  • BAG, 24.10.1990 - 6 AZR 37/89

    Arzt-Krankenhaus-Vertrag

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu der in § 70 BAT geregelten Ausschlußfrist müssen die Ansprüche bei ihrer Geltendmachung entstanden (BAG 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - ZTR 1990, 155, zu II 3 der Gründe) und fällig sein (BAG 24. Oktober 1990 - 6 AZR 37/89 - BAGE 66, 154, 166; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 136, zu II 3 a der Gründe).
  • BAG, 09.08.1990 - 2 AZR 579/89

    Annahmevertrag; Ausschlußfrist

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Erhebung der Kündigungsschutzklage je nach Lage des Falles zwar ein ausreichendes Mittel, um die Ansprüche, die während des Kündigungsstreits entstehen und von dessen Ausgang abhängen, "geltend zu machen", sofern die einschlägige Verfallklausel nur eine formlose oder schriftliche Geltendmachung verlangt (BAG 9. August 1990 - 2 AZR 579/89 - AP BGB § 615 Nr. 46 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 88 mwN).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 209/01

    Ortszuschlag bei Teilzeitbeschäftigung beider Ehegatten

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02
    b) Das folgt zunächst aus dem Wortlaut der Tarifvorschrift, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr., BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18, zu A II 2 a der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18, zu A IV 1 der Gründe).
  • BAG, 27.06.2002 - 6 AZR 378/01

    Reisezeit bei auswärtigem Gastspiel des Orchesters

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02
    b) Das folgt zunächst aus dem Wortlaut der Tarifvorschrift, auf den es für die Tarifauslegung zunächst ankommt (st. Rspr., BAG 27. Juni 2002 - 6 AZR 209/01 - AP BAT § 29 Nr. 18, zu A II 2 a der Gründe; 27. Juni 2002 - 6 AZR 378/01 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Musiker Nr. 18, zu A IV 1 der Gründe).
  • LAG München, 10.04.2002 - 9 Sa 902/01

    Voraussetzung für "denselben Sachverhalt" § 63 S. 2 BMT-G II; Vergütung für

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02
    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 10. April 2002 - 9 Sa 902/01 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 21.06.1978 - 5 AZR 144/77

    Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die notwendige

    Auszug aus BAG, 10.07.2003 - 6 AZR 283/02
    Auch im öffentlichen Dienst kann in der Kündigungsschutzklage die nach einer tariflichen Regelung notwendige schriftliche Geltendmachung von Gehaltsansprüchen liegen, wenn nach den gesamten Umständen der Arbeitgeber die Kündigungsschutzklage dahin verstehen muß (BAG 21. Juni 1978 - 5 AZR 144/77 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 65).
  • BAG, 16.01.2013 - 10 AZR 863/11

    Tarifliche Zeitzuschläge - tarifliche Ausschlussfrist

    Fehlt es daran, liegt regelmäßig kein Anspruch vor, der geltend gemacht werden könnte (vgl. BAG 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - zu III 1 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 2 b aa der Gründe, BAGE 109, 100; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 3 b der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168) .

    Er soll sich auf offene Forderungen einstellen, Beweise sichern und vorsorglich Rücklagen bilden können (BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu I 4 b aa der Gründe, BAGE 109, 100; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 3 c der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168) .

    Es bleibt ungewiss, ob und in welchem Umfang Ansprüche entstehen; die rasche Klärung von Ansprüchen wird nicht erreicht (BAG 16. Juni 2010 - 4 AZR 924/08 - Rn. 35, AP TVG § 1 Bezugnahme auf Tarifvertrag Nr. 79; 22. Januar 2009 - 6 AZR 5/08 - Rn. 14, AP BAT § 70 Nr. 39; 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - zu III 1 a der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - aaO) .

    bb) Eine Besonderheit liegt vor, wenn bei unveränderter rechtlicher und tatsächlicher Lage ein Anspruch aus einem bestimmten Sachverhalt hergeleitet werden kann (vgl. BAG 9. März 2005 - 5 AZR 385/02 - zu III 1 b der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 109, 100; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 4 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - zu II 3 c der Gründe, AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 136) .

    Durch einmalige ordnungsgemäße Geltendmachung kann die Ausschlussfrist dann auch im Hinblick auf noch nicht entstandene Ansprüche gewahrt sein (vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - aaO; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - aaO; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - aaO) .

    cc) Ansprüche aus ständig gleichem Grundtatbestand sind regelmäßig solche auf eine dauerhafte Zulage oder aus einer bestimmten Eingruppierung (BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 109, 100; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 4 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - zu II 3 c der Gründe, AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 136) .

    Unständige Bezüge, deren Entstehung von verschiedenen Faktoren abhängt, müssen vor der Geltendmachung hingegen regelmäßig entstanden sein (zur Überstundenvergütung: vgl. BAG 9 .  März 2005 -  5 AZR 385/02 - zu III 1 b der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - zu IV der Gründe, ZTR 1990, 155; zur Vergütung von Nachtdiensten: vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 2 b cc der Gründe, aaO; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 4 der Gründe, aaO) .

    Soweit bei unständigen Bezügen verschiedentlich nur die Geltendmachung bereits entstandener Ansprüche für ausreichend erachtet worden ist (für Ansprüche auf Überstundenvergütung: vgl. BAG 9 .  März 2005 -  5 AZR 385/02 - zu III 1 b der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 177; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - zu IV der Gründe, ZTR 1990, 155; für Ansprüche auf Vergütung von Nachtdiensten: vgl. BAG 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - zu II 2 b cc der Gründe, BAGE 109, 100; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 4 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168) , wurde auch darauf abgestellt, dass die Arbeitnehmer in den einzelnen Monaten in unterschiedlichem Umfang Arbeitsleistungen zu erbringen hatten (BAG 9 .  März 2005 -  5 AZR 385/02 - aaO; 20. Juli 1989 - 6 AZR 774/87 - aaO; 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 - aaO; 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - aaO) .

  • BAG, 21.02.2012 - 9 AZR 486/10

    Abgeltung des gesetzlichen Mindesturlaubs - tarifliche Ausschlussfristen

    Erhebt ein Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage, kann darin zwar grundsätzlich eine schriftliche Geltendmachung der Ansprüche liegen, die vom Erfolg der Kündigungsschutzklage abhängen (vgl. BAG 11. Februar 2009 - 5 AZR 168/08 - Rn. 17, AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 192 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 195 ; 14. Dezember 2005 - 10 AZR 70/05 - Rn. 24, BAGE 116, 307; 10. Juli 2003 -  6 AZR 283/02  - zu 6 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168) .
  • BAG, 15.07.2009 - 5 AZR 867/08

    Freizeitausgleich für nächtlichen Bereitschaftsdienst

    Dies wäre nur der Fall gewesen, wenn bei unveränderter rechtlicher oder tatsächlicher Lage Ansprüche aus einem bestimmten Tatbestand herzuleiten sind (vgl. BAG 10. Juli 2003 - 6 AZR 283/02 - zu 4 der Gründe, EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 168; 17. Mai 2001 - 8 AZR 366/00 - zu II 3 c der Gründe, AP BAT-O § 70 Nr. 2 = EzA TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 136).
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Rechtsprechung
   BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 338/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9288
BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 338/02 (https://dejure.org/2003,9288)
BAG, Entscheidung vom 15.04.2003 - 9 AZR 338/02 (https://dejure.org/2003,9288)
BAG, Entscheidung vom 15. April 2003 - 9 AZR 338/02 (https://dejure.org/2003,9288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Beteiligungsvergütung - Leitender Arzt - "Altvertragler

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Beteiligung an den Einnahmen eines Krankenhauses aus stationären wahlärztlichen Leistungen; Arzt mit Beteilungsvergütung ; Arzt mit Liquidationsrecht; Berechnung des Kostenabzuges

  • rechtsportal.de

    Vergütung eines Leitenden Arztes in einer Klinik; Abzüge von Kosten der Klinik bei der Berechnung der Beteiligung des Arztes an den Einnahmen der Klinik für wahlärztliche Leistungen; Frage der Anwendbarkeit des § 24 Abs. 3 BPflV 1994 auf das Arbeitsverhältnis - ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2004, 399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 08.09.1998 - 9 AZR 273/97

    Tantiemeanspruch bei langanhaltender Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 338/02
    Der Überprüfung unterliegt allein, ob bei der Auslegung die allgemeinen Auslegungsregeln, insbesondere §§ 133, 157 BGB, richtig angewendet worden sind, ob der Tatsachenstoff vollständig verwertet wurde, und ob bei der Auslegung gegen Denkgesetze oder Erfahrungssätze verstoßen wurde (vgl. Senat 8. September 1998 - 9 AZR 273/97 - AP BGB § 611 Tantieme Nr. 2 = EzA BGB § 611 Tantieme Nr. 2).
  • BAG, 20.01.1998 - 9 AZR 547/96

    Beteiligung am Liquidationserlös

    Auszug aus BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 338/02
    (9) Der Kläger beruft sich auch vergeblich auf die Entscheidung des Senats vom 20. Januar 1998 (- 9 AZR 547/96 - BAGE 87, 341).
  • LAG Baden-Württemberg, 21.12.2001 - 5 Sa 25/01

    Leitender Arzt - wahlärztliche Leistung - Kostenabzug - Beteiligungsvergütung

    Auszug aus BAG, 15.04.2003 - 9 AZR 338/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 21. Dezember 2001 - 5 Sa 25/01 - wird zurückgewiesen.
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Rechtsprechung
   BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 129/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,9363
BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 129/02 (https://dejure.org/2003,9363)
BAG, Entscheidung vom 27.05.2003 - 9 AZR 129/02 (https://dejure.org/2003,9363)
BAG, Entscheidung vom 27. Mai 2003 - 9 AZR 129/02 (https://dejure.org/2003,9363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Papierfundstellen

  • NZA 2004, 399 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Bremen, 19.09.2001 - 2 Sa 122/01
    Auszug aus BAG, 27.05.2003 - 9 AZR 129/02
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Bremen vom 19. September 2001 - 2 Sa 122/01 - wird zurückgewiesen.
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